Unternehmerbaukasten Logo
Zurück zum Blog
Unternehmensmanagement

Personalmanagement ohne eigene Personalabteilung

Nikola Vujovic

Nikola Vujovic

Senior Web-Entwickler

Personalmanagement ist die Summe aller Entscheidungen darüber, wen ein Unternehmen braucht, wie es diese Menschen gewinnt, einarbeitet, entwickelt, bezahlt, hält — und wie es sich im Zweifel wieder trennt. In großen Unternehmen erledigt das eine Abteilung. In einem Betrieb mit 5 bis 50 Mitarbeitern erledigst Du das selbst, zwischen zwei anderen Terminen. Genau deshalb passiert es dort selten geplant, sondern anlassbezogen: Es wird eingestellt, wenn jemand fehlt, und nachgedacht, wenn jemand kündigt. Dieser Beitrag beschreibt, welche Bereiche dazugehören, was ein Inhaber in jedem davon selbst entscheiden muss und welche Kennzahlen tatsächlich weiterhelfen.

Die sieben Bereiche des Personalmanagements

Personalmanagement zerfällt in sieben Bereiche: Bedarfsplanung, Gewinnung, Auswahl, Einarbeitung, Entwicklung, Bindung und Trennung. Sie greifen ineinander. Ein Fehler in der Bedarfsplanung wird in der Auswahl teuer, ein Fehler in der Einarbeitung wird in der Bindung teuer. In einem kleinen Unternehmen entscheidet über jeden dieser Bereiche der Inhaber selbst.

  • Bedarfsplanung: Welche Aufgaben fallen an, und wie viele Menschen mit welchen Fähigkeiten braucht es dafür?
  • Gewinnung: Über welche Wege erfahren geeignete Kandidaten überhaupt von der Stelle?
  • Auswahl: Nach welchen Kriterien wird entschieden — und wer entscheidet mit?
  • Einarbeitung: Wer begleitet den Neuzugang in den ersten Wochen, und woran wird der Fortschritt gemessen?
  • Entwicklung: Welche Fähigkeiten braucht der Betrieb in zwei Jahren, und wer baut sie auf?
  • Bindung: Warum bleibt jemand, der auch woanders arbeiten könnte?
  • Trennung: Wie endet ein Arbeitsverhältnis, ohne dass das Team Schaden nimmt?

Wer im Alltag nur die Bereiche zwei und drei bearbeitet — also sucht und einstellt —, arbeitet dauerhaft am Symptom. Die Ursachen sitzen in den Bereichen eins, vier und sechs.

Personalbedarfsplanung: erst die Aufgabe, dann die Stelle

Die Bedarfsplanung beantwortet zwei Fragen: Welche Aufgaben fallen in den nächsten zwölf Monaten an, und welche davon werden heute von niemandem oder von der falschen Person erledigt? Erst daraus entsteht eine Stelle. Wer stattdessen die zuletzt vakante Position einfach neu besetzt, schreibt eine Vergangenheit fort, die vielleicht nicht mehr passt.

Praktisch heißt das: Schreib die Aufgaben auf, die tatsächlich anfallen, und ordne sie den vorhandenen Personen zu. In fast jedem gewachsenen Betrieb zeigt diese Übung zweierlei — ein Teil der Aufgaben liegt beim Inhaber, weil er sie nie abgegeben hat, und manche Aufgaben tauchen doppelt auf, andere bei niemandem.

Zwei Entscheidungen bleiben dabei immer beim Inhaber: ob eine Aufgabe eine dauerhafte Stelle rechtfertigt oder befristet, in Teilzeit oder extern erledigt wird, und ob zuerst eingestellt oder zuerst umverteilt wird. Wer wem gegenüber verantwortlich ist und an welcher Stelle welche Entscheidung fällt, ist dagegen keine Personalfrage, sondern eine Frage der Führungsstruktur.

Für Spitzen, Saison und Aushilfen ist die geringfügige Beschäftigung oft der schnellere Weg als die Vollzeitstelle — mit eigenen Pauschalabgaben und Meldewegen, die der eigene Beitrag erklärt.

Gewinnung: sichtbar sein, bevor die Stelle brennt

Kleine Unternehmen konkurrieren bei der Personalgewinnung nicht über das Gehalt, sondern über Sichtbarkeit und Geschwindigkeit. Sichtbar heißt: Es gibt eine verständliche Beschreibung dessen, was der Betrieb tut und wie dort gearbeitet wird. Geschwindigkeit heißt: Auf eine Bewerbung folgt binnen weniger Tage eine Rückmeldung.

Die Stellenbeschreibung ist dabei kein Formalakt, sondern das erste Auswahlinstrument. Sie sollte drei Dinge konkret benennen: die Aufgaben einer typischen Arbeitswoche, die Personen, mit denen zusammengearbeitet wird, und die Rahmenbedingungen — Arbeitszeit, Arbeitsort, Gehaltsrahmen. Wer den Gehaltsrahmen verschweigt, führt Gespräche mit Kandidaten, die ohnehin nicht zusammenkommen.

Für Betriebe dieser Größe funktionieren in der Regel vier Wege parallel: Empfehlungen aus dem eigenen Team, die eigene Website, regionale Stellenportale und die Ansprache von Menschen, die man aus dem Umfeld bereits kennt. Der erste Weg ist der günstigste und wird am seltensten genutzt — schlicht weil niemand im Team weiß, dass gesucht wird.

Auswahl: strukturiert entscheiden statt aus dem Bauch

Eine belastbare Auswahl braucht keine aufwendigen Verfahren, aber Struktur: dieselben Fragen für alle Kandidaten, eine Arbeitsprobe statt einer Selbstbeschreibung, ein zweites Gespräch mit einer zweiten Person aus dem Betrieb und eine schriftliche Notiz direkt nach jedem Gespräch. Ohne diese vier Elemente entscheidet der Eindruck der letzten zehn Minuten.

Die Arbeitsprobe ist der wirksamste Teil. Sie muss klein sein — eine typische Aufgabe aus dem Alltag, bezahlt, in ein bis zwei Stunden zu erledigen. Was jemand tatsächlich tut, sagt mehr als jede Antwort auf die Frage nach Stärken und Schwächen.

Am Ende steht der Vertrag. Nach § 2 Abs. 1 des Nachweisgesetzes müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niedergelegt und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden — Vertragsparteien, Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts sowie die vereinbarte Arbeitszeit spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung, weitere Angaben wie Arbeitsort, Tätigkeit und Probezeit spätestens am siebten Kalendertag und der Rest spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn. Eine Probezeit kann nach § 622 Abs. 3 BGB für längstens sechs Monate vereinbart werden; in dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Worauf es bei Verträgen im Betrieb allgemein ankommt, steht im Beitrag zu Verträgen.

Einarbeitung: die ersten 90 Tage entscheiden

Die Einarbeitung ist der Bereich mit dem größten Hebel und der geringsten Aufmerksamkeit. In den ersten Wochen entscheidet sich, ob jemand sich zugehörig fühlt, ob er weiß, woran er gemessen wird, und ob er es sich zutraut. Wer diese Phase dem Zufall überlässt, zahlt sie später in der Fluktuation.

Ein Einarbeitungsplan braucht kein System und kein Werkzeug. Er braucht einen festen Ansprechpartner, definierte Meilensteine und drei Termine, die vorab im Kalender stehen. Entscheidend ist, dass der Neuzugang jederzeit weiß, was in den nächsten zwei Wochen von ihm erwartet wird.

Beispiel: 90-Tage-Plan für eine kaufmännische Stelle

  • Vor dem ersten Tag: Arbeitsplatz, Zugänge und Schlüssel sind fertig. Der Ansprechpartner ist benannt und hat den ersten Tag freigehalten. Das Team weiß, wer kommt und wofür.
  • Tag 1 bis 5: Rundgang, Vorstellung im gesamten Team, Überblick über Produkt und Kunden. Ergebnis der ersten Woche: Der Neuzugang kann erklären, was das Unternehmen für wen tut.
  • Woche 2 bis 4: Übernahme eines ersten abgegrenzten Aufgabenblocks unter Begleitung. Ergebnis: Ein wiederkehrender Vorgang wird eigenständig bearbeitet.
  • Meilenstein Tag 30: Erstes Feedbackgespräch, 45 Minuten. Drei Fragen — Was läuft? Was fehlt Dir? Was ist unklar geblieben? Ergebnis schriftlich festgehalten.
  • Woche 5 bis 8: Zweiter Aufgabenblock, erste eigene Kunden- oder Lieferantenkontakte. Die Begleitung reduziert sich auf einen festen wöchentlichen Termin.
  • Meilenstein Tag 60: Zwischenbilanz mit einem klaren Satz zum Stand — im Plan, vor dem Plan oder hinter dem Plan. Wenn hinter dem Plan: benennen, woran es liegt, und nachsteuern.
  • Woche 9 bis 12: Vollständige Übernahme des Aufgabenbereichs, Vertretungsregelung geklärt.
  • Meilenstein Tag 90: Bewertungsgespräch vor Ablauf der Probezeit. Es endet mit einer expliziten Entscheidung — Fortsetzung mit vereinbarten Zielen für die nächsten sechs Monate oder Trennung.

Der Termin an Tag 90 ist der wichtigste, weil er erzwungenermaßen zu einer Entscheidung führt. Wie belastbar so ein Plan ist, hängt außerdem davon ab, ob die dahinterliegenden Abläufe überhaupt beschrieben sind — dazu mehr unter Prozessoptimierung.

Zur Kostenseite gehören die Lohnnebenkosten — Arbeitgeberanteile, Umlagen, Unfallversicherung — und die Frage, ob eine Stelle als Vollzeit, Teilzeit oder geringfügige Beschäftigung sinnvoll ist.

Beispielrechnung: was eine Neubesetzung kostet

Eine Neubesetzung kostet weit mehr als die Stellenanzeige. Die größten Posten sind die Arbeitszeit der Beteiligten und die Phase, in der die neue Person noch nicht voll produktiv ist. Wer diese Posten einmal beziffert, bewertet Bindung und Einarbeitung anders. Die folgende Rechnung ist ein Beispiel mit offengelegten Annahmen, keine Marktstatistik.

Annahmen: kaufmännische Stelle, Jahresbruttogehalt 45.000 Euro, Arbeitgeberaufwand rund 20 Prozent über dem Bruttogehalt. Kalkulatorischer Stundensatz des Inhabers 90 Euro, eines Mitarbeiters 55 Euro. Vakanzzeit drei Monate, Einarbeitungszeit drei Monate.

  • Ausschreibung und Kanäle: 800 Euro
  • Zeit des Inhabers: Sichtung, acht Gespräche, Nachbereitung, insgesamt 20 Stunden × 90 Euro = 1.800 Euro
  • Überbrückung der Vakanz: Überstunden und Aushilfe während drei Monaten, angenommen 2.000 Euro
  • Begleitung durch einen Kollegen: 4 Stunden pro Woche über 13 Wochen = 52 Stunden × 55 Euro = 2.860 Euro
  • Minderleistung in der Einarbeitung: Personalaufwand der ersten drei Monate 13.500 Euro (11.250 Euro Brutto plus 20 Prozent), davon angenommen 50 Prozent noch nicht produktiv = 6.750 Euro
  • Summe: 14.210 Euro

Diese Summe entsteht einmal. Kündigt die Person im fünften Monat, entsteht sie ein zweites Mal — zuzüglich des Vertrauensverlusts im Team, der sich nicht beziffern lässt. Das ist der eigentliche Grund, warum Einarbeitung und Bindung keine weichen Themen sind. Wo solche Beträge in Deiner Kostenstruktur landen und wie Du sie im Blick behältst, gehört ins laufende Kostenmanagement.

Mitarbeitergespräche, die kein Ritual sind

Ein wirksames Mitarbeitergespräch ist kurz, regelmäßig und hat Folgen. Regelmäßig heißt: ein fester Termin von 30 Minuten im Monat, nicht ein Jahresgespräch im Dezember. Folgen heißt: Am Ende steht eine schriftlich festgehaltene Vereinbarung, die im nächsten Termin zuerst aufgerufen wird.

Für den monatlichen Termin genügen drei Fragen: Was hat seit dem letzten Mal gut funktioniert? Wo hängst Du? Was brauchst Du von mir? Die dritte Frage ist die wichtigste und wird am häufigsten weggelassen — sie macht aus dem Gespräch eine gegenseitige Verpflichtung statt einer Bewertung von oben.

Zwei Trennungen lohnen sich. Erstens: Das Gehaltsgespräch gehört nicht in denselben Termin wie das Entwicklungsgespräch, sonst hört der Mitarbeiter beim Feedback nur noch die Zahl. Zweitens: Tagesgeschäft gehört nicht ins Mitarbeitergespräch. Wenn beides zusammenfällt, verdrängt das Dringende regelmäßig das Wichtige, und nach drei Monaten findet der Termin nicht mehr statt.

Für Führungskräfte ist die Tantieme der klassische variable Baustein — beim Gesellschafter-Geschäftsführer mit eigenen steuerlichen Grenzen. Und für alle, die unterwegs sind, gehört eine saubere Reisekostenabrechnung zur Vergütungspraxis, weil steuerfreier Ersatz netto mehr bringt als Bruttolohn.

Vergütung jenseits des Grundgehalts

Kleine Unternehmen gewinnen den Gehaltsvergleich mit größeren Wettbewerbern selten. Sie können aber die Zusammensetzung der Vergütung anders gestalten: Ein Teil der Leistung fließt in Bestandteile neben dem Grundgehalt, die beim Mitarbeiter mehr ankommen lassen, als der reine Bruttobetrag vermuten ließe. Das ist bei knappen Budgets der wirksamste Hebel.

Welche Bestandteile steuerlich begünstigt oder steuerfrei sind, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe, erklärt der Beitrag zu Sachbezügen. Wie sich die Vergütungsstruktur insgesamt aufbauen lässt, ohne die Lohnabrechnung zu verkomplizieren, steht im Beitrag zur Lohnoptimierung.

Für das Personalmanagement bleiben drei Entscheidungen. Erstens: Gilt eine Regelung für alle oder im Einzelfall? Einzelfalllösungen erzeugen im Team zuverlässig Vergleiche. Zweitens: Wird ein variabler Anteil an Ergebnisse gekoppelt, die der Mitarbeiter tatsächlich beeinflussen kann? Drittens: Wird die Vergütung in einem festen Rhythmus überprüft — oder immer erst dann, wenn jemand mit einem anderen Angebot vor der Tür steht?

Zwei Bindungsinstrumente kosten weniger, als sie wert sind: die betriebliche Altersvorsorge mit dem Arbeitgeberzuschuss und die steuerfreien Arbeitgeberleistungen, bei denen beim Mitarbeiter netto mehr ankommt als bei einer Gehaltserhöhung in gleicher Höhe.

Bindung: warum Menschen bleiben

Menschen bleiben selten allein wegen des Gehalts und gehen selten allein deswegen. Sie bleiben, wenn sie wissen, woran sie gemessen werden, wenn sie sich weiterentwickeln und wenn Zusagen eingehalten werden. Alle drei Punkte sind in einem kleinen Unternehmen leichter zu erfüllen als in einem großen — sie werden nur seltener bewusst bearbeitet.

Der praktische Vorteil kleiner Betriebe ist die Nähe: Der Inhaber kennt jeden persönlich, Entscheidungen sind schnell, Verantwortung lässt sich früh übertragen. Der praktische Nachteil ist die Unverbindlichkeit: Was nicht aufgeschrieben wird, gilt später als nie gesagt. Genau deshalb ist die schriftliche Notiz nach dem Mitarbeitergespräch kein Bürokratismus, sondern das eigentliche Bindungsinstrument.

Ein Vorgehen, das erfahrungsgemäß hilft: das Bleibegespräch statt des Austrittsgesprächs. Einmal im Jahr, mit den Personen, deren Weggang wirklich wehtun würde, ein Gespräch über genau eine Frage — was müsste passieren, damit Du in zwei Jahren noch hier bist? Diese Antwort ist brauchbar, solange die Person noch da ist. Im Austrittsgespräch kommt sie zu spät.

Trennung ohne Kollateralschaden im Team

Eine Trennung wird nicht dadurch schwierig, dass sie ausgesprochen wird, sondern dadurch, dass sie zu lange aufgeschoben wurde. Das Team sieht in der Regel früher als der Inhaber, dass etwas nicht funktioniert. Wer monatelang zögert, verliert Glaubwürdigkeit bei denen, die die Arbeit auffangen.

Der rechtliche Rahmen unterscheidet sich in kleinen Betrieben deutlich von dem in großen. Der allgemeine Kündigungsschutz greift nach § 1 Abs. 1 KSchG erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden hat. Zusätzlich gilt der Erste Abschnitt des Gesetzes nach § 23 Abs. 1 KSchG in Betrieben mit in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmern nicht, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begonnen hat; Teilzeitkräfte werden dabei anteilig gezählt — bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75. Die Kündigungsfristen stehen in § 622 BGB: grundsätzlich vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende, für den Arbeitgeber mit zunehmender Betriebszugehörigkeit länger. Wie diese Vorschriften im Einzelfall zusammenwirken, gehört vor jeder Kündigung mit einer arbeitsrechtlichen Fachkraft besprochen.

Für das Team zählt vor allem, wie eine Trennung abläuft. Drei Punkte machen den Unterschied: Das Gespräch führt der Vorgesetzte selbst und persönlich. Das Team wird zeitnah und sachlich informiert, ohne Details aus dem Gespräch. Und die Aufgaben werden am selben Tag verbindlich verteilt, damit nicht wochenlang unklar ist, wer jetzt was macht.

Die drei Kennzahlen, die ein kleines Unternehmen wirklich braucht

Drei Kennzahlen genügen: Fluktuationsquote, Krankenquote und Zeit bis zur Besetzung. Sie lassen sich ohne Personalsoftware aus vorhandenen Daten berechnen, und sie beantworten die drei relevanten Fragen — verlieren wir Leute, sind die Leute belastbar, und wie schnell schließen wir eine Lücke?

  • Fluktuationsquote: Austritte im Jahr geteilt durch den durchschnittlichen Personalbestand, mal 100. Beispiel: drei Austritte bei durchschnittlich 24 Beschäftigten ergeben 12,5 Prozent. Aussagekräftig wird die Zahl erst im Zeitvergleich und getrennt nach Austritten innerhalb und nach den ersten zwölf Monaten — frühe Austritte zeigen auf Auswahl und Einarbeitung, späte auf Führung und Entwicklung.
  • Krankenquote: krankheitsbedingte Fehltage geteilt durch die Sollarbeitstage im selben Zeitraum, mal 100. Der Wert einzelner Personen ist irrelevant; interessant ist der Verlauf über mehrere Quartale und der Vergleich zwischen Bereichen.
  • Zeit bis zur Besetzung: Kalendertage von der Freigabe der Stelle bis zur Vertragsunterschrift. Sie sagt Dir, wie viel Vorlauf eine Personalplanung braucht — und ist der Grund, warum die Suche beginnen sollte, bevor die Lücke entsteht.

Ein Hinweis zum Maßstab: Branchenvergleiche für solche Werte sind bei kleinen Belegschaften mit Vorsicht zu genießen, weil einzelne Fälle die Quote stark bewegen. Der belastbarere Vergleichsmaßstab bist Du selbst im Vorjahr.

Häufige Fragen zum Personalmanagement

Ab wann braucht ein Unternehmen eine eigene Personalabteilung?

Eine feste Rechengröße gibt es nicht. In der Praxis entsteht der Bedarf weniger durch die Mitarbeiterzahl als durch die Frequenz: Wenn mehrmals im Jahr eingestellt wird, mehrere Einarbeitungen parallel laufen und die Lohnabrechnung komplexer wird, lohnt sich eine zuständige Person — anfangs oft in Teilzeit oder als Teilaufgabe.

Was gehört in einen Einarbeitungsplan?

Ein benannter Ansprechpartner, ein Ablauf für die erste Woche, klar abgegrenzte Aufgabenblöcke für die ersten drei Monate und feste Gesprächstermine an Tag 30, 60 und 90. Wichtig ist, dass jeder Meilenstein ein überprüfbares Ergebnis hat, nicht nur einen Zeitpunkt im Kalender.

Wie oft sollten Mitarbeitergespräche stattfinden?

Ein kurzer fester Termin im Monat ist wirksamer als ein langes Jahresgespräch. Dreißig Minuten genügen, wenn das Ergebnis schriftlich festgehalten und beim nächsten Mal zuerst aufgerufen wird. Gehaltsgespräche gehören in einen eigenen Termin, sonst überlagert die Zahl jede inhaltliche Rückmeldung.

Welche Kennzahlen braucht ein kleines Unternehmen im Personalmanagement?

Drei genügen: Fluktuationsquote, Krankenquote und Zeit bis zur Besetzung. Alle drei lassen sich aus vorhandenen Daten berechnen. Entscheidend ist der Verlauf über mehrere Perioden, nicht der einzelne Wert — bei kleinen Belegschaften verschiebt schon ein Austritt die Quote deutlich.

Was muss im Arbeitsvertrag stehen?

Nach § 2 Abs. 1 NachwG sind die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und auszuhändigen: Vertragsparteien, Entgelt und Arbeitszeit spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung, Angaben wie Arbeitsort, Tätigkeit und Probezeit spätestens am siebten Kalendertag, die übrigen Angaben spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn.

Fazit: Personalmanagement ist Planung, nicht Reaktion

Personalmanagement in einem Betrieb mit 5 bis 50 Mitarbeitern scheitert selten an fehlendem Werkzeug und fast immer an fehlender Vorlaufzeit. Die drei Stellen mit dem größten Hebel sind die Bedarfsplanung, die ersten 90 Tage und das regelmäßige Gespräch. Wer diese drei Punkte verbindlich terminiert und die Ergebnisse aufschreibt, braucht weder Software noch Abteilung — und bemerkt Probleme, solange sie noch lösbar sind.

Dieser Beitrag liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung. Arbeitsrechtliche Fragen — insbesondere zu Vertragsgestaltung, Befristung und Kündigung — hängen stark vom Einzelfall ab und gehören mit einer arbeitsrechtlichen Fachkraft besprochen.

Wenn Du Deine Personalplanung einmal mit jemandem durchgehen willst, der das aus Unternehmersicht kennt: In der wöchentlichen Live-Sprechstunde am Mittwoch kannst Du Deine Fragen zu Struktur, Zahlen und Personal direkt stellen. Termin für die Live-Sprechstunde buchen

Setze das Gelesene in die Praxis um!

Buche dein kostenloses Erstgespräch und sprich direkt mit unseren Experten über deine Situation.