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Steueroptimierung

Fahrtkostenzuschuss 2026: 15 Prozent pauschal oder Jobticket steuerfrei

Nikola Vujovic

Nikola Vujovic

Senior Web-Entwickler

Der Weg zur Arbeit kostet Deine Mitarbeiter jeden Monat Geld, und eine Bruttoerhöhung in gleicher Höhe kommt nach Steuern und Sozialabgaben nur zum Teil an. Der Fahrtkostenzuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, den Du statt mit dem individuellen Steuersatz des Mitarbeiters mit einem festen Pauschsteuersatz von 15 Prozent versteuern kannst — oder, wenn er in ein Jobticket fließt, ganz steuerfrei auszahlst. In beiden Fällen bleibt er beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Geregelt ist das in zwei Normen: Die Pauschalierung steht in § 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes, die Steuerfreiheit für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in § 3 Nummer 15 EStG. Die Höhe des pauschalierbaren Zuschusses hängt an der Entfernungspauschale aus § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG. Welcher Weg passt, entscheidet sich an drei Fragen: Auto oder Bus und Bahn, zusätzlich zum Gehalt oder aus Gehaltsumwandlung, und wie weit der Mitarbeiter von der Firma entfernt wohnt.

Alle Angaben zu Beträgen, Prozentsätzen und Fristen: Stand Oktober 2026.

Was ist ein Fahrtkostenzuschuss?

Ein Fahrtkostenzuschuss ist Arbeitslohn, den der Arbeitgeber zweckgebunden für die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlt. Steuerlich ist er zunächst normaler Lohn — erst § 40 Absatz 2 Satz 2 EStG und § 3 Nummer 15 EStG machen daraus eine begünstigte Leistung, indem sie die Lohnsteuer auf 15 Prozent pauschal begrenzen oder ganz erlassen und damit auch die Sozialversicherungspflicht entfallen lassen.

Der Begriff fasst zwei Konstellationen zusammen. Bezuschusst Du die Autofahrt Deines Mitarbeiters mit Geld, bist Du in § 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b EStG: Barzuschuss, 15 Prozent pauschal, begrenzt auf die Entfernungspauschale. Stellst Du ein Jobticket oder bezuschusst Du das Deutschlandticket, bist Du in § 3 Nummer 15 EStG: steuerfrei, ohne Obergrenze, aber nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.

Nicht gemeint sind drei Nachbarthemen mit eigenen Regeln. Fahrten zu Kunden oder Seminaren sind Reisekosten und nach § 3 Nummer 16 EStG steuerfrei erstattbar — der Beitrag zur Reisekostenabrechnung erklärt sie. Der Firmenwagen, den der Mitarbeiter auch für den Arbeitsweg nutzt, wird nach § 8 Absatz 2 Satz 3 EStG mit zusätzlich 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer versteuert, wie der Beitrag zur Firmenfahrzeug-Versteuerung zeigt. Und das Dienstrad hat mit § 3 Nummer 37 EStG eine eigene Befreiung, die der Beitrag zum Dienstrad behandelt. Wo der Fahrtkostenzuschuss im Gesamtkatalog der Gehaltsextras steht, zeigt die Übersicht zu den steuerfreien Arbeitgeberleistungen.

Weg 1: Pauschalierung mit 15 Prozent nach § 40 Abs. 2 EStG

Nach § 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b EStG kannst Du Zuschüsse zu den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Pauschsteuersatz von 15 Prozent versteuern, wenn Du sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlst und sie den Betrag nicht übersteigen, den der Mitarbeiter selbst als Entfernungspauschale ansetzen könnte. Die Pauschalsteuer trägst Du als Arbeitgeber.

Das ist der Weg für Mitarbeiter, die mit dem eigenen Auto kommen. Der Zuschuss fließt in Geld, eine Verwendungskontrolle gibt es nicht. Was Du über die Grenze hinaus zahlst, ist individuell zu versteuernder und beitragspflichtiger Arbeitslohn.

Auf die pauschale Lohnsteuer kommt nach § 4 des Solidaritätszuschlaggesetzes der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, dazu je nach Bundesland eine pauschale Kirchensteuer. Nach § 40 Absatz 3 Satz 1 und 2 EStG hast Du die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen und bist ihr Schuldner; auf den Mitarbeiter abgewälzte Pauschalsteuer gilt als zugeflossener Arbeitslohn.

Die Grenze: Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer

Die Obergrenze ist der Betrag, den der Mitarbeiter als Werbungskosten für seine Wege ansetzen könnte. Nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 EStG in der im Oktober 2026 abrufbaren Fassung beträgt die Entfernungspauschale 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, für jeden Arbeitstag, an dem der Mitarbeiter die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, höchstens 4.500 Euro im Kalenderjahr. Der Höchstbetrag gilt nicht, wenn der Mitarbeiter einen eigenen oder ihm überlassenen Pkw benutzt.

Drei Einzelheiten sind für die Lohnabrechnung wichtig. Erstens zählt die Entfernung, nicht die gefahrene Strecke: 20 Kilometer zur Arbeit sind 20 Kilometer, nicht 40. Zweitens zählt nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 4 EStG die kürzeste Straßenverbindung. Drittens zählen nur volle Kilometer. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig und steht auch Radfahrern und Mitfahrern zu — für sie gilt allerdings der Deckel von 4.500 Euro im Jahr.

Vereinfachung: 15 Arbeitstage im Monat

Eigentlich müsstest Du für jeden Mitarbeiter die Fahrttage zählen. Die Finanzverwaltung erlaubt in den Lohnsteuer-Richtlinien (R 40.2 Absatz 6 LStR) eine Vereinfachung: Du darfst unterstellen, dass der Mitarbeiter an 15 Arbeitstagen im Monat zur Arbeit fährt, ohne die Tage einzeln nachzuhalten.

Das ist eine Verwaltungsregel, kein Gesetz, und sie geht von einer Fünf-Tage-Woche mit Präsenz im Betrieb aus. Bei Teilzeitkräften und bei Mitarbeitern, die regelmäßig von zu Hause arbeiten, ist die Zahl nach Verwaltungsauffassung entsprechend zu kürzen. Wie die Heimarbeitstage beim Mitarbeiter wirken, erklärt der Beitrag zur Homeoffice-Pauschale.

Die Formel für den monatlich pauschalierbaren Höchstbetrag lautet damit: Entfernungskilometer × 0,38 Euro × 15 Tage. Bei 20 Kilometern sind das 114 Euro, bei 50 Kilometern 285 Euro im Monat.

Anrechnung auf die Werbungskosten des Mitarbeiters

Der pauschal besteuerte Fahrtkostenzuschuss ist für den Mitarbeiter kein Geschenk ohne Gegenleistung: Nach § 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EStG, zweiter Halbsatz, mindern die pauschal besteuerten Bezüge die Werbungskosten, die er nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 EStG abziehen kann. Zahlst Du ihm 114 Euro im Monat pauschal versteuert, kann er 1.368 Euro weniger Entfernungspauschale geltend machen.

Du musst diese Anrechnung sichtbar machen: § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 EStG verlangt, dass Du die anzurechnenden pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen in der Lohnsteuerbescheinigung ausweist. Für die meisten Mitarbeiter bleibt der Zuschuss trotzdem ein gutes Geschäft: Die Entfernungspauschale wirkt nur, soweit alle Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen; der Zuschuss dagegen kommt jeden Monat als Geld an. Die Rechnung kippt erst bei Fernpendlern mit hohem Grenzsteuersatz.

Weg 2: Jobticket und Deutschlandticket

Für Mitarbeiter, die mit Bus und Bahn kommen, ist der zweite Weg fast immer der bessere: Nach § 3 Nummer 15 EStG sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr und die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung solcher Tickets steuerfrei — ohne Obergrenze, ohne Kilometerrechnung, aber nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Wer das Ticket aus einer Gehaltsumwandlung finanzieren will, kann stattdessen mit 25 Prozent pauschalieren.

Steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG: Voraussetzungen und Reichweite

Die Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 15 Satz 1 EStG erfasst Zuschüsse zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr — ausdrücklich ohne Luftverkehr — zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Nach Satz 2 gilt dasselbe für das Ticket, das Du selbst kaufst und dem Mitarbeiter überlässt. Beides nur, wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn kommt.

Das Deutschlandticket passt in diese Vorschrift besonders gut: Fahrten im Nahverkehr sind nach § 3 Nummer 15 EStG auch dann steuerfrei, wenn der Mitarbeiter sie privat unternimmt — eine Aufteilung in Arbeitsweg und Wochenendausflug ist nicht nötig. Nach den Angaben der deutschsprachigen Wikipedia zum Deutschlandticket kostet die allgemeine Variante seit Januar 2026 63 Euro im Monat; der Preis wird politisch festgelegt und hat sich seit der Einführung mehrfach geändert, prüfe ihn also vor der Einführung bei Deinem Verkehrsverbund. Beim Fernverkehr ist die Befreiung enger: Ein ICE-Abo ist nur für die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei. Und auch dieser Weg hat eine Anrechnung: Nach § 3 Nummer 15 Satz 3 EStG mindern die steuerfreien Leistungen die Entfernungspauschale des Mitarbeiters.

Pauschal 25 Prozent ohne Anrechnung: § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG

Als Alternative erlaubt § 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 EStG, dieselben Bezüge mit 25 Prozent pauschal zu versteuern — ausdrücklich auch dann, wenn sie dem Mitarbeiter nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Das ist der Weg für die Gehaltsumwandlung: Der Mitarbeiter verzichtet auf 63 Euro Brutto, Du finanzierst daraus das Deutschlandticket und zahlst 25 Prozent Pauschalsteuer.

Zwei Besonderheiten: Erstens unterbleibt nach dem Gesetzestext die Minderung der Entfernungspauschale — der Mitarbeiter behält seinen vollen Werbungskostenabzug. Zweitens musst Du Dich „einheitlich für alle dort genannten Bezüge eines Kalenderjahres" entscheiden: alle Jobtickets des Jahres steuerfrei oder alle pauschal mit 25 Prozent. Bemessungsgrundlage sind nach § 40 Absatz 2 Satz 4 EStG Deine Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer. Wie § 40 EStG insgesamt funktioniert, erklärt der Beitrag zur Pauschalversteuerung.

Zusätzlichkeit: Was § 8 Abs. 4 EStG verlangt

Sowohl die 15-Prozent-Pauschalierung des Barzuschusses als auch die Steuerfreiheit des Jobtickets setzen voraus, dass die Leistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht wird. Was das heißt, definiert § 8 Absatz 4 EStG mit vier Bedingungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen. Eine Gehaltsumwandlung erfüllt sie nicht — mit Ausnahme der 25-Prozent-Variante, die das Gesetz ausdrücklich freistellt.

Nach § 8 Absatz 4 Satz 1 EStG ist eine Leistung nur dann zusätzlich, wenn

  • sie nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet wird,
  • der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt wird,
  • sie nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Gehaltserhöhung gewährt wird und
  • bei ihrem Wegfall der Arbeitslohn nicht erhöht wird.

Der typische Fehler ist der dritte Punkt: Du hast einem Mitarbeiter im Jahresgespräch 100 Euro mehr zugesagt und gibst ihm stattdessen einen Fahrtkostenzuschuss. Das ist eine umgewidmete Gehaltserhöhung, und die Pauschalierung entfällt. Sauber ist, den Zuschuss als neue Leistung einzuführen, bevor über eine Erhöhung gesprochen wird. Nach § 8 Absatz 4 Satz 2 EStG schadet es dagegen nicht, wenn der Mitarbeiter einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf die Leistung hat — Du kannst den Zuschuss also fest in den Arbeitsvertrag schreiben.

Sozialversicherung: Beitragsfrei auf beiden Wegen

Der eigentliche Hebel des Fahrtkostenzuschusses liegt in der Sozialversicherung. Nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 der Sozialversicherungsentgeltverordnung sind Einnahmen nach § 40 Absatz 2 EStG dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen — der mit 15 oder 25 Prozent pauschal versteuerte Zuschuss ist also beitragsfrei. Nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 SvEV gilt dasselbe für lohnsteuerfreie Zuschüsse, die zusätzlich zum Lohn gewährt werden, also für das steuerfreie Jobticket.

Beitragsfrei heißt auf beiden Seiten: Weder Du noch der Mitarbeiter zahlen Sozialversicherungsbeiträge auf den Zuschuss. Bei einer Bruttoerhöhung in gleicher Höhe kämen zu Deinen Lohnkosten die Arbeitgeberanteile hinzu, deren Sätze der Beitrag zu den Lohnnebenkosten aufschlüsselt, und beim Mitarbeiter gingen Arbeitnehmeranteile und Lohnsteuer ab. Für Minijobber kommt hinzu, dass die pauschal besteuerten Bezüge nach § 40 Absatz 2 Satz 3 EStG bei der Anwendung des § 40a EStG außer Ansatz bleiben — der Zuschuss sprengt nicht die Geringfügigkeitsgrenze, wie der Beitrag zur geringfügigen Beschäftigung zeigt.

Beispielrechnung: Mitarbeiter mit 20 Kilometern Entfernung

Ein Mitarbeiter wohnt 20 Kilometer von der Firma entfernt, arbeitet in Vollzeit im Betrieb und fährt mit dem eigenen Auto. Sein Arbeitgeber, eine GmbH, will ihm monatlich etwas für den Arbeitsweg geben. Alle Zahlen sind frei gewählt und dienen nur der Veranschaulichung; Kirchensteuer ist weggelassen.

Schritt 1 — Höchstbetrag der Pauschalierung: 20 Kilometer × 0,38 Euro × 15 Arbeitstage = 114 Euro im Monat. Bis zu diesem Betrag darf die GmbH den Zuschuss nach § 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b EStG mit 15 Prozent pauschalieren.

Schritt 2 — Pauschalsteuer: 114 Euro × 15 Prozent = 17,10 Euro Lohnsteuer. Darauf nach § 4 SolZG 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag = 0,94 Euro. Zusammen 18,04 Euro im Monat, die die GmbH trägt und mit der Lohnsteueranmeldung abführt.

Schritt 3 — Kosten und Wirkung: Die GmbH zahlt 114 Euro an den Mitarbeiter und 18,04 Euro an das Finanzamt, zusammen 132,04 Euro im Monat oder 1.584,48 Euro im Jahr — beides Betriebsausgabe. Sozialversicherungsbeiträge fallen nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 SvEV nicht an. Beim Mitarbeiter kommen 114 Euro netto an, 1.368 Euro im Jahr.

Schritt 4 — Anrechnung beim Mitarbeiter: Fährt der Mitarbeiter tatsächlich an 220 Tagen ins Büro, stünden ihm 20 × 0,38 × 220 = 1.672 Euro Entfernungspauschale zu. Davon werden die pauschal versteuerten 1.368 Euro abgezogen; es bleiben 304 Euro für seine Steuererklärung. Die GmbH weist die 1.368 Euro nach § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 EStG in der Lohnsteuerbescheinigung aus.

Variante — Bruttoerhöhung statt Zuschuss: Würde die GmbH stattdessen das Gehalt um 114 Euro brutto erhöhen, kämen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung obendrauf, und beim Mitarbeiter gingen Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile ab; netto bliebe deutlich weniger als 114 Euro.

Variante — Deutschlandticket statt Autofahrt: Steigt derselbe Mitarbeiter auf Bus und Bahn um, kann die GmbH ihm das Deutschlandticket für 63 Euro nach § 3 Nummer 15 EStG steuer- und beitragsfrei zusätzlich zum Gehalt stellen: Kosten 63 Euro, Pauschalsteuer null; seine Entfernungspauschale mindert sich um 756 Euro Jahreswert auf 916 Euro. Mit der 25-Prozent-Pauschalierung kostet das Ticket 63 Euro plus 15,75 Euro Pauschalsteuer plus 0,87 Euro Solidaritätszuschlag = 79,62 Euro, dafür behält der Mitarbeiter die volle Entfernungspauschale.

Fahrtkostenzuschuss in der Lohnabrechnung: Wahlrecht, Lohnkonto, Prüfung

Die Pauschalierung ist ein Wahlrecht, das Du nach § 40 Absatz 4 Satz 1 EStG durch die Lohnsteueranmeldung ausübst: Du gibst die pauschale Lohnsteuer dort an, und damit ist die Entscheidung getroffen. Eine Genehmigung des Finanzamts brauchst Du für die Fälle des § 40 Absatz 2 EStG nicht — anders als bei der Pauschalierung nach Absatz 1, die das Betriebsstättenfinanzamt auf Antrag zulässt.

Wie die Lohnsteueranmeldung aufgebaut ist und welche Fristen gelten, erklärt der Beitrag zur Lohnsteuer. Im Lohnkonto hältst Du für jeden Mitarbeiter die Entfernung, die zugrunde gelegte Zahl der Arbeitstage und den Zuschussbetrag fest — genau danach fragt die Lohnsteuer-Außenprüfung. Die typischen Funde: Die Entfernung wurde vom Mitarbeiter angegeben und nie geprüft; die 15 Tage wurden auch bei Teilzeit oder dauerhaftem Homeoffice unterstellt; der Zuschuss ersetzt eine Gehaltserhöhung; oder der Mitarbeiter ist näher an die Firma gezogen, der Zuschuss blieb aber gleich. In allen Fällen ist die Differenz nachzuversteuernder und nachzuverbeitragender Arbeitslohn. Für Dich heißt das: einmal im Jahr die Adressen abfragen, die Entfernung dokumentieren, die Vereinbarung schriftlich festhalten.

Der Fahrtkostenzuschuss lässt sich mit anderen Gehaltsextras kombinieren: Die 50-Euro-Freigrenze aus dem Beitrag zu den Sachbezügen wird durch einen Barzuschuss nicht verbraucht. Wie sich die Bausteine zu einer Vergütungsstruktur zusammensetzen, zeigt der Beitrag zur Lohnoptimierung.

Häufige Fragen zum Fahrtkostenzuschuss

Wie hoch darf der Fahrtkostenzuschuss 2026 sein?

Für die Pauschalierung mit 15 Prozent gilt nach § 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EStG die Grenze der Entfernungspauschale: 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer und Arbeitstag nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 EStG, vereinfacht mit 15 Tagen im Monat. Bei 20 Kilometern sind das 114 Euro monatlich. Für das steuerfreie Jobticket nach § 3 Nummer 15 EStG gibt es keine Obergrenze.

Ist der Fahrtkostenzuschuss sozialversicherungsfrei?

Ja, auf beiden Wegen. Nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 SvEV gehören Einnahmen, die nach § 40 Absatz 2 EStG pauschal besteuert werden, nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt; nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 SvEV gilt dasselbe für steuerfreie Zuschüsse, die zusätzlich zum Lohn gezahlt werden. Nur der Teil des Zuschusses, der die pauschalierbare Grenze übersteigt, ist beitragspflichtiger Arbeitslohn.

Geht der Fahrtkostenzuschuss auch per Gehaltsumwandlung?

Für die 15-Prozent-Pauschalierung nicht: § 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b EStG verlangt die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn im Sinne des § 8 Absatz 4 EStG. Auch die Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 15 EStG setzt Zusätzlichkeit voraus. Einzig die 25-Prozent-Pauschalierung für Jobtickets nach § 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 EStG ist ausdrücklich auch bei Gehaltsumwandlung zulässig.

Kann der Mitarbeiter trotz Zuschuss die Entfernungspauschale absetzen?

Nur noch anteilig. Der mit 15 Prozent pauschal versteuerte Zuschuss und das steuerfreie Jobticket mindern nach § 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EStG beziehungsweise § 3 Nummer 15 Satz 3 EStG die abziehbare Entfernungspauschale. Du weist den Betrag nach § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 EStG in der Lohnsteuerbescheinigung aus. Keine Anrechnung gibt es beim Jobticket, das mit 25 Prozent pauschal versteuert wird.

Was gilt, wenn der Mitarbeiter teilweise im Homeoffice arbeitet?

Die Vereinfachung mit 15 Arbeitstagen im Monat ist eine Verwaltungsregel aus R 40.2 Absatz 6 LStR und geht von einer Fünf-Tage-Woche mit Präsenz aus. Bei regelmäßigem Homeoffice ist die Zahl der Fahrten nach Verwaltungsauffassung entsprechend zu kürzen oder tatsächlich zu zählen. Wer den vollen Zuschuss trotz drei Heimarbeitstagen pauschaliert, riskiert in der Lohnsteuer-Außenprüfung die Nachversteuerung der Differenz.

Hinweis und nächster Schritt

Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Rechtslage zum Fahrtkostenzuschuss mit Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung: Ob für Deine Mitarbeiter die 15-Prozent-Pauschalierung, das steuerfreie Jobticket oder die 25-Prozent-Variante passt und wie Du die Zusätzlichkeit vertraglich sauber regelst, hängt von Entfernungen, Arbeitszeitmodellen und der bestehenden Lohnstruktur ab — und sollte vor der ersten Abrechnung geklärt sein, nicht erst in der Lohnsteuer-Außenprüfung.

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Welche weiteren Bausteine neben dem Fahrtkostenzuschuss in eine steuer- und beitragsoptimierte Vergütung gehören, zeigt unsere Übersicht zur Lohnoptimierung.

Quellen: § 40 EStG · § 3 EStG · § 9 EStG · § 8 EStG · § 41b EStG · § 1 SvEV · § 4 SolZG — jeweils in der am 7. Oktober 2026 abrufbaren Fassung.

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