Die Körperschaftsteuer ist die Steuer, die eine Kapitalgesellschaft auf ihren Gewinn zahlt — sie ist für die GmbH das, was die Einkommensteuer für den Einzelunternehmer ist. Steuerschuldner ist die Gesellschaft selbst, nicht Du als Gesellschafter. Wer sie verstehen will, muss zwei Ebenen auseinanderhalten: das, was die Gesellschaft auf ihren Gewinn zahlt, und das, was später bei Dir ankommt, wenn dieser Gewinn ausgeschüttet wird. Beide Ebenen zusammen ergeben erst die Belastung, die Du tatsächlich spürst. Dieser Beitrag ordnet sie der Reihe nach: wer die Steuer schuldet, worauf sie berechnet wird, wie hoch sie ist, wann sie fällig wird — und was am Ende von 100.000 Euro Gewinn übrig bleibt.
Wer zahlt Körperschaftsteuer?
Körperschaftsteuer zahlen Körperschaften — allen voran Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG und KGaA, sofern sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in Deutschland haben. So steht es in § 1 KStG. Einzelunternehmer und Personengesellschaften zahlen keine Körperschaftsteuer; deren Gewinne werden unmittelbar bei den Beteiligten der Einkommensteuer unterworfen.
Steuersubjekt ist die Gesellschaft. Das ist der entscheidende Unterschied zum Einzelunternehmen: Die GmbH ist steuerlich eine eigene Person, die einen eigenen Gewinn erzielt, eine eigene Steuererklärung abgibt und einen eigenen Steuerbescheid bekommt. Was Du als Gesellschafter privat verdienst, spielt für die Körperschaftsteuer der Gesellschaft keine Rolle.
Neben den Kapitalgesellschaften nennt § 1 Abs. 1 KStG weitere unbeschränkt steuerpflichtige Gebilde:
- Genossenschaften einschließlich der Europäischen Genossenschaften
- Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit
- sonstige juristische Personen des privaten Rechts, etwa der eingetragene Verein
- nicht rechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts
- Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- optierende Gesellschaften nach § 1a KStG — Personengesellschaften, die auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden
„Unbeschränkt steuerpflichtig" heißt: Die Steuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte, auch auf die im Ausland erzielten. Kapitalgesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland können mit ihren inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig sein.
Welche Rechtsform für Dein Vorhaben passt, ist eine eigene Frage, die weit über die Steuer hinausgeht — Haftung, Kapitalbedarf und Gesellschafterkreis gehören ebenso dazu. Einen Überblick dazu findest Du im Beitrag zu den Unternehmensformen.
Ein Detail, das häufig missverstanden wird: Den Freibetrag von 5.000 Euro nach § 24 KStG gibt es für Kapitalgesellschaften nicht. Er gilt ausdrücklich nicht für Körperschaften, deren Ausschüttungen beim Empfänger zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen — also gerade nicht für die GmbH. Eine GmbH versteuert ihren Gewinn ab dem ersten Euro.
Ausgangspunkt ist der Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung, korrigiert um steuerliche Abweichungen — etwa bei Rückstellungen, die handelsrechtlich Pflicht und steuerlich verboten sein können. Die Bilanz zeigt, was davon am Ende als Steuerrückstellung stehen bleibt.
Worauf die Steuer berechnet wird
Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen — nicht der Umsatz und auch nicht exakt der Gewinn aus der Handelsbilanz. Nach § 7 KStG bemisst sich die Körperschaftsteuer nach diesem Einkommen, und § 8 KStG verweist für die Ermittlung auf die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes.
Der Weg dorthin führt in drei Schritten:
- Handelsbilanzergebnis. Ausgangspunkt ist der Jahresüberschuss aus dem handelsrechtlichen Abschluss. Welche Pflichten, Bestandteile und Fristen dahinterstehen, erklärt der Beitrag zum Jahresabschluss.
- Steuerliche Korrekturen. Handelsrecht und Steuerrecht bewerten nicht identisch. Abschreibungen, Rückstellungen und nicht abziehbare Betriebsausgaben werden angepasst, bis der steuerliche Gewinn steht.
- Hinzurechnungen und Abzüge nach dem KStG. Erst hier entsteht das zu versteuernde Einkommen.
Die wichtigsten Positionen, die den Unterschied zwischen Jahresüberschuss und steuerlicher Bemessungsgrundlage ausmachen:
- Abschreibungen verteilen Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer und mindern den Gewinn, ohne dass Geld abfließt. Welche Methoden es gibt und wann welche zulässig ist, behandelt der Beitrag zur degressiven Abschreibung.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter dürfen unter bestimmten Wertgrenzen sofort abgezogen statt über Jahre verteilt werden — nachzulesen bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern.
- Verdeckte Gewinnausschüttungen mindern das Einkommen ausdrücklich nicht (§ 8 Abs. 3 KStG). Zahlt die GmbH ihrem Gesellschafter mehr, als ein fremder Dritter bekommen hätte, rechnet das Finanzamt die Differenz wieder hinzu. Wann das passiert, steht im Beitrag zur verdeckten Gewinnausschüttung.
- Verluste aus Vorjahren kürzen das Einkommen über den Verlustvortrag nach § 10d EStG. Bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million Euro ist der Abzug unbeschränkt, darüber hinaus für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 auf 70 Prozent des übersteigenden Betrags begrenzt; ab dem Veranlagungszeitraum 2028 gilt nach § 52 Abs. 18b EStG wieder die Grenze von 60 Prozent. Die Einzelheiten dieser sogenannten Mindestbesteuerung erklärt der Beitrag zum Verlustvortrag.
Die Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer (§ 7 Abs. 3 KStG). Die Besteuerungsgrundlagen werden für ein Kalenderjahr ermittelt. Führt die Gesellschaft Bücher nach dem Handelsgesetzbuch und hat sie ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr, gilt der Gewinn in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz?
Der Körperschaftsteuersatz beträgt nach § 23 Abs. 1 KStG für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2027 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die festgesetzte Körperschaftsteuer. Zusammen ergibt das eine Belastung von 15,825 Prozent — unabhängig von der Gewinnhöhe.
Der Satz ist linear, nicht progressiv. Ob eine GmbH 20.000 Euro oder 2 Millionen Euro Einkommen versteuert, ändert am Prozentsatz nichts. Das unterscheidet die Körperschaftsteuer grundlegend von der Einkommensteuer mit ihrem ansteigenden Tarif.
Der Solidaritätszuschlag ist hier kein Auslaufmodell. Für die Einkommensteuer wurde er für den weit überwiegenden Teil der Steuerpflichtigen zurückgeführt — für Körperschaften nicht. Nach § 2 Nr. 3 des Solidaritätszuschlaggesetzes sind körperschaftsteuerpflichtige Gebilde abgabepflichtig, und § 4 SolZG nennt den Satz von 5,5 Prozent. Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Körperschaftsteuer.
Neu und für die Planung der kommenden Jahre wesentlich: § 23 Abs. 1 KStG sieht in der aktuell geltenden Fassung einen stufenweisen Rückgang des Satzes vor:
- bis 2027: 15 Prozent
- 2028: 14 Prozent
- 2029: 13 Prozent
- 2030: 12 Prozent
- 2031: 11 Prozent
- ab 2032: 10 Prozent
Für das laufende Jahr 2026 gilt also unverändert der Satz von 15 Prozent. Der Abbau beginnt erst mit dem Veranlagungszeitraum 2028.
Die Gewerbesteuer kommt dazu
Neben der Körperschaftsteuer schuldet jede gewerbliche Kapitalgesellschaft Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde ähnlich hoch ausfällt. Der Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert (§ 11 Abs. 2 GewStG), darauf legt die Gemeinde ihren Hebesatz an (§ 16 GewStG). Den Freibetrag von 24.500 Euro gibt es für Kapitalgesellschaften nicht, abziehbar ist die Gewerbesteuer ebenfalls nicht. Details im Beitrag zur Gewerbesteuer.
Beispielrechnung: Was von 100.000 Euro Gewinn übrig bleibt
Ein durchgerechnetes Beispiel macht die Größenordnung greifbar. Angenommen wird eine GmbH mit 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Veranlagungszeitraum 2026, ansässig in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 400 Prozent. Zur Vereinfachung wird unterstellt, dass Gewerbeertrag und zu versteuerndes Einkommen gleich hoch sind — in der Praxis weichen sie durch Hinzurechnungen und Kürzungen voneinander ab.
Ebene 1 — die Gesellschaft:
- Zu versteuerndes Einkommen: 100.000,00 Euro
- Körperschaftsteuer, 15 Prozent: 15.000,00 Euro
- Solidaritätszuschlag, 5,5 Prozent auf 15.000 Euro: 825,00 Euro
- Gewerbesteuermessbetrag, 3,5 Prozent von 100.000 Euro: 3.500,00 Euro
- Gewerbesteuer, Messbetrag × Hebesatz 400 Prozent: 14.000,00 Euro
- Summe auf Gesellschaftsebene: 29.825,00 Euro — rund 29,8 Prozent
Nach Steuern verbleiben der GmbH 70.175 Euro. Bleibt dieser Betrag in der Gesellschaft, ist die Besteuerung an dieser Stelle abgeschlossen.
Ebene 2 — die Vollausschüttung an einen privaten Gesellschafter:
- Ausschüttungsbetrag: 70.175,00 Euro
- Kapitalertragsteuer, 25 Prozent: 17.543,75 Euro
- Solidaritätszuschlag, 5,5 Prozent darauf: 964,91 Euro
- Beim Gesellschafter kommen an: 51.666,34 Euro
Gesamtbelastung über beide Ebenen: 48.333,66 Euro von 100.000 Euro — rund 48,3 Prozent. Sparer-Pauschbetrag und Kirchensteuer sind in dieser Rechnung nicht berücksichtigt; sie verändern das Ergebnis im Einzelfall.
Die Rechnung zeigt den Punkt, auf den es ankommt: Der oft zitierte Satz von 15 Prozent beschreibt nur den ersten Schritt. Erst Gewerbesteuer und Ausschüttungsbesteuerung ergeben das vollständige Bild.
Nach der Körperschaftsteuer steht die zweite Entscheidung an: Gewinn ausschütten oder im Unternehmen lassen. Was eine Gewinnausschüttung beim Gesellschafter kostet und wann sich die Thesaurierung rechnet, behandeln zwei eigene Beiträge.
Was bei der Ausschüttung passiert
Schüttet die Gesellschaft Gewinne aus, wird auf Ebene des Gesellschafters ein zweites Mal besteuert. Bei einer natürlichen Person, die die Anteile im Privatvermögen hält, sind das Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Der gesonderte Steuertarif beträgt 25 Prozent (§ 32d Abs. 1 EStG), zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Diese Steuer behält die GmbH bei der Auszahlung als Kapitalertragsteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab. Beim Gesellschafter ist die Steuer damit grundsätzlich abgegolten — er muss die Ausschüttung nicht zwingend in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro abzuziehen, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG).
Werden die Anteile dagegen im Betriebsvermögen gehalten oder greift eine der Ausnahmen des § 32d Abs. 2 EStG, gilt nicht der Abgeltungstarif, sondern das Teileinkünfteverfahren mit dem persönlichen Steuersatz auf einen Teil der Bezüge. Welcher Weg im konkreten Fall einschlägig ist, hängt an der Beteiligungshöhe und der Zuordnung der Anteile.
Eine dritte Konstellation: Hält eine Kapitalgesellschaft die Anteile, bleiben die Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz; 5 Prozent gelten allerdings als nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 5 KStG). Das ist der Mechanismus, auf dem Holdingstrukturen aufbauen — dazu mehr im Beitrag zu Holding und GmbH.
Ausschüttung ist im Übrigen nicht der einzige Weg, auf dem Geld aus der Gesellschaft zum Gesellschafter gelangt. Geschäftsführergehalt, Darlehen und Mieten folgen jeweils eigenen Regeln — der Bestandsbeitrag zu Privat- und Gehaltsentnahme ordnet die Varianten ein.
Erklärung, Veranlagung und Vorauszahlungen
Die Körperschaftsteuererklärung ist nach § 31 Abs. 1a KStG elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt auf Antrag darauf verzichten. Die Frist richtet sich nach der Abgabenordnung, die Zahlung läuft unterjährig über Vorauszahlungen.
Für die Fristen gilt § 149 AO: Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, sind spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben. Ist ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung beauftragt, verlängert sich die Frist nach § 149 Abs. 3 AO deutlich.
Bezahlt wird nicht erst nach dem Bescheid. Über den Verweis des § 31 Abs. 1 KStG auf das Einkommensteuergesetz gelten die Vorauszahlungstermine des § 37 EStG:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Die Höhe setzt das Finanzamt per Vorauszahlungsbescheid fest und bemisst sie grundsätzlich nach der Steuer der letzten Veranlagung. Genau daraus entsteht der häufigste Liquiditätsfehler wachsender Gesellschaften: Die Vorauszahlungen laufen dem tatsächlichen Ergebnis hinterher. Wer stark wächst, zahlt zunächst zu wenig — und bekommt später eine Nachzahlung für das Vorjahr, während gleichzeitig die Vorauszahlungen für das laufende Jahr angehoben werden. Zwei Belastungen treffen dann in einem Quartal zusammen. Deshalb gehört die erwartete Steuerlast in die Liquiditätsplanung, und zwar bevor der Bescheid kommt.
Umgekehrt kann das Finanzamt die Vorauszahlungen an die voraussichtliche Steuer anpassen. Läuft das Jahr schlechter als das vorangegangene, ist eine Herabsetzung möglich.
Ob die Veranlagung dauerhaft Bestand hat, entscheidet sich unter Umständen erst Jahre später. Wann das Finanzamt prüft, welche Rechte und Pflichten dabei gelten und wie eine Prüfung abläuft, behandelt der Beitrag zur Betriebsprüfung.
Wer noch vor der ersten Körperschaftsteuererklärung steht, findet den Ablauf im Beitrag GmbH gründen. Und wer die Gesellschaft nicht operativ, sondern zum Halten von Vermögen nutzt, sollte die Besonderheiten der vermögensverwaltenden GmbH kennen — dort wirkt der Satz von 15 Prozent auf ganz andere Einkünfte.
Was die Körperschaftsteuer nicht umfasst
Die Körperschaftsteuer betrifft ausschließlich den Gewinn der Gesellschaft. Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Grunderwerbsteuer folgen eigenen Gesetzen und eigenen Fristen. Wer die Körperschaftsteuer verstanden hat, hat damit noch keine Aussage über die Umsatzsteuerlast getroffen — beide Systeme laufen nebeneinander und werden getrennt erklärt, geprüft und gezahlt.
Die Umsatzsteuer ist für die meisten Gesellschaften ein durchlaufender Posten: Vereinnahmte Umsatzsteuer wird abgeführt, gezahlte Vorsteuer wird gegengerechnet. Ob dieser Abzug zusteht, hängt an formalen Voraussetzungen, insbesondere an den Pflichtangaben der Eingangsrechnung — nachzulesen im Beitrag zum Vorsteuerabzug. Wer die umsatzsteuerlichen Grenzwerte unterschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und weist dann keine Umsatzsteuer aus — schließt damit aber zugleich den Vorsteuerabzug aus. Auf die Körperschaftsteuer hat diese Entscheidung keinen Einfluss: Eine GmbH bleibt körperschaftsteuerpflichtig, unabhängig davon, wie sie umsatzsteuerlich behandelt wird.
Und die Körperschaftsteuer ist auch keine Liste von Sparhebeln. Welche Instrumente es gibt, um die Bemessungsgrundlage im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu beeinflussen — Investitionen, Rückstellungen, Strukturfragen —, ist ein eigenes Thema und steht im Beitrag zum Steuern sparen.
Der Zusammenhang, auf den es ankommt, ist ein zeitlicher: Die Bemessungsgrundlage entsteht im laufenden Geschäftsjahr, aus jeder Investitions-, Ausschüttungs- und Vergütungsentscheidung. Der Bescheid stellt sie nur fest. Wer erst im Folgejahr über das Vorjahr nachdenkt, findet eine Zahl vor, die bereits feststeht.
Häufige Fragen zur Körperschaftsteuer
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026?
Für den Veranlagungszeitraum 2026 beträgt der Körperschaftsteuersatz 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die festgesetzte Körperschaftsteuer, was zusammen 15,825 Prozent ergibt. Ab 2028 sinkt der Satz stufenweise auf 10 Prozent im Jahr 2032.
Muss eine UG Körperschaftsteuer zahlen?
Ja. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH und damit eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. Für sie gelten derselbe Steuersatz und dieselbe Bemessungsgrundlage wie für jede andere GmbH. Die gesetzliche Rücklagenbildung der UG ändert daran nichts — sie mindert das zu versteuernde Einkommen nicht.
Ist die Körperschaftsteuer eine Betriebsausgabe?
Nein. Die Körperschaftsteuer und der darauf entfallende Solidaritätszuschlag mindern das zu versteuernde Einkommen nicht; sie werden auf den bereits ermittelten Gewinn erhoben. Handelsrechtlich erscheint der Steueraufwand zwar in der Gewinn- und Verlustrechnung, steuerlich wird er außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet. Gleiches gilt seit 2008 für die Gewerbesteuer.
Was passiert, wenn die GmbH Verlust macht?
Erzielt die Gesellschaft einen Verlust, fällt keine Körperschaftsteuer an. Der Verlust geht nicht verloren, sondern kann nach § 10d EStG in Folgejahre vorgetragen werden — bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million Euro unbeschränkt, darüber hinaus begrenzt auf 70 Prozent des übersteigenden Betrags. Ein Gesellschafterwechsel kann Verlustvorträge allerdings ganz oder teilweise entfallen lassen.
Wann ist die Körperschaftsteuer fällig?
Unterjährig werden Vorauszahlungen zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig (§ 37 EStG über den Verweis in § 31 Abs. 1 KStG). Die Abschlusszahlung nach der Veranlagung wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Erstattungen aus zu hohen Vorauszahlungen laufen denselben Weg zurück.
Hinweis
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zur Körperschaftsteuer nach dem Stand vom August 2026 wieder. Steuersätze, Freibeträge und Fristen ändern sich, und die steuerliche Behandlung hängt immer von den Umständen des einzelnen Falls ab. Der Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Verbindliche Auskünfte zu Deiner Situation erhältst Du bei Deinem Steuerberater; die aktuellen Gesetzestexte findest Du beim Bundesministerium der Justiz sowie beim Bundesministerium der Finanzen.
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